Allgemeine Geschäftsbedingungen
Skischule Nesselwang
I. Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt schriftlich, mündlich oder online.
- Die Anmeldung ist stets verbindlich.
- Die Anmeldung ist gültig sobald diese bestätigt wurde, wobei die Bestätigung keiner besonderen Form bedarf.
II. Gebühren für die Liftbeförderung
Die Kursgebühr beinhaltet nicht die Gebühr für die Liftbeförderung.
III. Absage von Kursen
Ausschließlich die Skischule ist berechtigt einen Kurs abzusagen. In diesem Falle werden die Kurgebühren anteilig zurück erstattet. Schadenersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
IV. Kursabbruch und Rückerstattung
- Kursabbruch aufgrund höherer Gewalt führen zu keiner Rückerstattung der Kursgebühr.
- Verletzungen oder Krankheit des Teilnehmers führen zu einer angemessenen Teilrückerstattung. Die Skischule kann hierzu die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen.
- Der Abbruch des Kurses aufgrund Fehlverhaltens des Teilnehmers hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung.
V. Teilnehmerzahl
- Bei Gruppenkursen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 4 Teilnehmer
- Bei weniger Teilnehmer ist die Skischule berechtigt den Kurspreis pro Person zu erhöhen bzw. die Kurszeit zu verkürzen..
VI. Haftung
- Die Skischule haftet nicht für Sachschäden und Unfälle des Teilnehmers während des Kurses.
- Für Schäden, die der Teilnehmer verursacht, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten.
- Der Abschluss, bzw. der Bestand, einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.
Skiverleih Allgaier
I. Der Mietgegenstand und seine Benutzung
- Alle Leihartikel sind Eigentum des Skiverleih Allgaier.
- Der Mieter kennt durch die Übernahme des vermieteten Gegenstandes an, dass er sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Spätere Reklamationen können nachträglich nicht berücksichtigt werden.
- Der Mieter darf den Mietgegenstand nur in verkehrsüblicher Weise und Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Gesetze benutzen. Er darf es zu keinem andern als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
II. Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abstellen.
- Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe an den Vermieter diesem mitzuteilen.
- Sämtliche Vermietungsgegenstände können nur gegen Vorlage eines amtlichen Reisepasses, Personalausweises, Dokuments oder gegen Kaution ausgegeben werden.
- Es gelten die Preise gemäß Aushang.
III. Bruch, Beschädigung
- Bei Bruch und verschuldeter Beschädigung trägt der Mieter die Kosten.
IV. Diebstahl / Unfall
- Für den Verbleib, auch bei vom Mieter unverschuldetem Verlust, z. B. Diebstahl, haftet der Mieter in Höhe des Zeitwertes des vermieteten Gegenstandes.
V. Haftung
- Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Der Mieter hat den Mietgegenstand in demselben Zustand zurückzugeben, in welchen er ihn übernommen hat.
- Für Unfälle, auch wenn sie auf die gemieteten Ausrüstungsgegenstände zurückzuführen sein mögen, übernehmen wir keine Haftung.
- Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Mietgegenstandes und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
- Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.
VI. Rückgabe des Mietgegenstandes
- Der Mieter hat den Mietgegenstand spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
- Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
- Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietpreis zu zahlen.
- Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Mietgegenstandes, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
VII. Abschließendes
- Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
- Sollten einzelne der Vertragsabstimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Gerichtsstand für beide Teile/Parteien ist D-87435 Kempten/Allgäu.